Unser Euramobil Profila RS 730 EB gibt es mit drei verschiedenen Fahrwerken:
Light und Maxi
Light = zul. Gesamtgewicht 3,5t
Maxi = zul. Gesamtgewicht 4,25t und 4,4t
Bei den meisten Wohnmobilen wird damit geworben, dass sie bis 3,5t zul. Gesamtgewicht haben. Der Grund ist die Fahrerlaubnisklasse B. Mit dieser dürfen nur Fahrzeuge bis 3,5t gefahren werden.
Also versucht man alles, die Fahrzeuge irgendwie unter den 3,5 t zu halten damit die Zielgruppe möglichst groß bleibt.
Weder Hersteller noch Händler haben ein großes Interesse daran, die Kunden darüber aufzuklären, dass ein Fahrzeug mit 7,5 Metern Länge sehr schnell an die Zuladungsgrenze kommt.
Eigentlich grenzt es in meinen Augen fast schon an Betrug, Fahrzeuge mit über 7 Metern Länge in der Gewichtsklasse bis 3,5 t zu verkaufen. Praxistauglich ist eine Zuladung von 300-400 kg (oftmals auch weniger) kaum.
Unser Fahrzeug wird mit einem Leergewicht im „Fahrbereiten Zustand“ von 3070 kg und einer Zuladung von 430 Kilo angegeben.
Dazu kam bei uns noch das „Mondial Paket PRS Dachlüfter“
Das beinhaltet u.a. eine Aufbautüre mit 2-Punktverriegelung + Zentralverriegelung, Dach-Panorama Glasdach Sun Roof isoliert (welches sich nicht öffnen lässt), elektrischer Dachlüfter im Schlafzimmer, manuelles Verdunkelungs-System für Fahrerhaus (REMIS), Mückengitter für Aufbautür.
Dieses Paket wiegt zusätzlich noch 73,6 kg.
Wir hatten uns vom Händler noch eine SAT-Anlage mit Fernseher einbauen lassen, eine Markise und eine Duo-Control-Anlage (mit der automatisch zwischen zwei Gasflaschen umgeschaltet wird, wenn eine Flasche leer ist).
Mit diesen Einbauten wog das Fahrzeug nun 3261 Kg.
Wir hatten also offiziell noch eine Restzuladung von 239 kg.
239 Kilo für Fahrer und Beifahrer/in, Hund, Kleidung, Tisch und Stühle, Wäsche, Handtücher, ein gefüllter Kühlschrank usw. usw. Das ist definitiv NICHTS.
Nun gibt es viele verschiedene Begriffe: Zulässiges Gesamtgewicht, Zuladung, fahrbereiter Zustand usw.
Das alles zu sortieren ist nicht einfach.
Was bedeutet Zulässiges Gesamtgewicht?
Das ist das Gewicht, das Dein Auto insgesamt wiegen darf. Also das offizielle, im Kfz-Schein eingetragene Leergewicht, zuzüglich aller An- und Einbauten (Tank, Wasser, Fahrer, Beifahrer, Kinder, Hunde usw.) darf nicht mehr wiegen als es das zulässige Gesamtgewicht in Fahrzeugschein angibt – also z.B. 3,5t.
Wenn Du also irgendwo auf der Straße fährst, die Polizei Dich rauszieht und auf eine Waage fahren lässt, sollest Du dieses Gewicht nicht überschreiten.
Falls doch, kostet es ein Verwarnungsgeld oder ein Bußgeld.
Was aber schlimmer ist und man nicht unterschätzen sollte: Überschreitest Du das Gewicht und Dein Fahrzeug wiegt z.B. 3,6t und Du hast nur den Führerschein der Klasse B (bis 3,5t), dann bist Du fällig wegen „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“.
Und das gilt als Straftat.
In diesem Fall ist auch der Führerschein der Klasse B für 9-12 Monate weg. Die Geldstrafe beläuft sich meist so um einen Monatslohn herum. Plus Verwaltungsgebühren.
Damit ist also nicht zu Spaßen.
Was bedeutet „Fahrbereiter Zustand“?
Lt. EU-Verordnung Nr. 1230/2012 setzt sich dieser Wert wie folgt zusammen:
absolutes Leergewicht des Fahrzeugs
+ 90 % gefüllter Kraftstofftank
+ Wasservorrat (10-20 Liter)
+ Gasvorrat (1 Alu-Gasflasche; 2. Flasche nur Option)
+ Bordwerkzeug
+ Fahrergewicht 75 kg
Frage: Wo kann man sein Fahrzeug wiegen lassen?
- Wertstoffhof / Bauhof
- Mülldeponie / Receyclinghof usw.
- im ländlichen Bereich z.B. Raiffeisen Landmaschinen- und Futtermittelhandel
- LKW-Händler
- Schrottplatz
- TÜV / DEKRA usw.
Das Wiegen kostet hier bei uns im Umkreis meist 5 Euro für die Kaffeekasse. Will man ein ausgedrucktes Wiegeprotokoll, bezahlt man um die 10 Euro.
Ich bin, unmittelbar nach der Fahrzeugübergabe beim Händler, auf eine Waage beim örtlichen Raiffeisenhändler gefahren.
Das Fahrzeug wog exakt 3400 kg. inkl. mir als Fahrer und ein paar Kleinigkeiten, die ich in meinem Rucksack noch dabei hatte.
Das heißt, 100 kg Restzuladung für Frau und Hund. Dann war’s das.
Das Fahrzeug war leer!!! Kein Wasser, keine Gasflasche, kein Mobiliar, keine Wäsche, nicht eine Flasche Wasser im Kühlschrank, Füllstand Dieseltank weiß ich jetzt nicht mehr genau. Es waren ein paar Liter drin, jedenfalls nicht voll.
Ein Hersteller und eine Firma, die so etwas verkauft und den Kunden nicht EINDRINGLICH vor dem Zuladungsproblem warnt, ist in meinen Augen unseriös.
Da wir zeitnah nach dem Kauf in Urlaub fahren wollten, und uns das Drama mit dem Gewicht schnell klar war, musste das Fahrzeug schnell irgendwie aufgelastet werden.
Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Auflastung ohne technische Änderungen (falls möglich, erfolgt ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere)
2. Auflastung durch technische Änderung am Fahrwerk. (Hier muss man, je nach Fahrwerk, schauen, was geht.)
Wir hatten uns zunächst für Variante 1. entschieden, da das schneller ging. Das Fahrzeug wurde somit auf 3650 kg aufgelastet. So hatten wir etwas Luft nach oben. Billig ist das trotzdem nicht. Wir durften dafür nochmal fast 400 Euro auf den Tisch legen.
WICHTIG: Diese Auflastung muss VOR der Erstzulassung erfolgen. Denn ist das Fahrzeug erstmal zugelassen, ist eine Änderung nur durch Eintrag in die Papiere nicht mehr möglich.
Beim Einräumen des Fahrzeuges haben wir jedes Handtuch, jede Gabel und jeden Schlüsselanhänger abgewogen. Einigermaßen mit allem Notwendigen beladen haben wir dieses Gewicht immer noch um knapp 5% überschritten.
Wir haben uns dann entschieden, das Fahrzeug nach dem Urlaub durch den Einbau einer zusätzlichen Luftferderung auf der Hinterachse und verstärkten Federn an der Vorderache auf das für dieses Fahrwerk maximale Gewicht von 4 t auflasten zu lassen.
Falls sich nun jemand fragt, warum wir nicht gleich ein Modell gekauft haben, das bereits ein anderes Fahrwerk besitzt:
Weil wir dieses Fahrzeug wollten und es beim Händler sofort verfügbar war. Wir wollten nicht bis zum nächsten Jahr warten. Dann waren wir blauäugig und haben das mit dem Gewicht zwar gewusst, aber trotzdem unterschätzt.