Auflastung – Fahrwerk

Nachdem das Wohnmobil durch Anpassung des Fahrzeugbriefs auf 3,65 t aufgelastet, die Zuladung aber immer noch beschränkt war, haben wir uns entschlossen, durch eine Änderung des Fahrwerks, das zul. Gesamtgewicht auf 4 t erhöhen zu lassen.

Mehr ging wegen des Fahrgestells nicht.

Man muss hier auf Reifen und Felgen achten. Diese müssen für das höhere Fahrzeuggewicht geeignet sein. Schlimmstenfalls kommen zu den Kosten des Fahrwerkumbaus nochmal die Kosten für einen Satz Reifen und Felgen hinzu.

Auch wenn man die alte Bereifung oft noch verkaufen kann, sollte man diesen Posten nicht aus den Augen verlieren.

Wir hatten Glück: Felgen und Reifen waren geeignet.

Für Fahrwerksumbauten kommen einige Firmen in Betracht.

Wir haben uns für die Fa. Carsten Stäbler in Waghäusel (Nähe Sinsheim/Speyer) entschieden. Die vielen positven Berichte im Internet können auch wir nur bestätigen.

Wir haben folgende Umbauten durchführen lassen:

  • Verstärkte Vorderachs-Schraubenfedern
  • 8″ Zusatzluftfedern (Doppelfaltenbälge) hinten inkl. Zweikreis-Anlage, Kompressor und Manometer im Cockpit.

Dazu kam noch die Abnahme durch einen Sachverständigen inkl. erforderlichem Gutachten. Das braucht man dann für die Zulassung.

In Hessen kommt noch eine Besonderheit hinzu: Man muss diese Unterlagen in Kopie per E-Mail an die „Bündelungsbehörde“ in Marburg schicken. Die prüfen die Papiere und stellen dafür eine Bescheinigung aus. Kosten um die 40 Euro. Wozu das gut sein soll hat sich mir nicht erschlossen. Aber ohne geht’s halt nicht.
Mit dieser Bescheinigung und den ganzen Papieren und Gutachten kann man das dann bei der Zulassungsstelle in die Farzeugpapiere eintragen lassen. Kosten waren bei uns mit 17 Euro erstaunlich günstig.

Der Umbau des Fahrwerks kostete dann alles in allem 2500 Euro.

Nun muss man aber aufpassen, denn die Auflastung auf mehr als 3,5 t bringt, neben einigen Vorteilen, auch einige Einschränkungen mit sich:

Vorteile:

  • höhere Zuladung (es kann mehr Wasser geladen werden, größere Batterien, größerer Gasvorrat usw.
  • besserer Fahrkomfort
  • in unserem Fall kann durch den Faltenbalg hinten die Höhe des Fahrzeug um bis zu 12 cm verändert werden. Das hat ggf. auf dem Stellpaltz Vorteile, weil man das Fahrzeug zum leichteren Einstieg absenken kann, bei steilen Auffahrten z.B. auf eine Fähre, kann man das Fahrzeug anheben und somit die Bodenfreiheit erhöhen. Oder man kann sich, wenn das Fahrzeug schräg steht, das eine oder andere Mal die Auffahrkeile sparen.

Nachteile:

  • Führerschein Klasse B berechtigt nur zum Führen von Fahrzeugen mit einem zul. Gesamtgewicht bis zu 3,5 t. Bei einer Auflastung benötigt man also derzeit mindestens den Führerschein der Klasse C1. Führerscheininhaber der alten Klasse 3 dürfen bis 7,5t zul. Gesamtgewicht fahren. Besitzt man diese Fahrerlaubnis nicht, fährt man ohne gültige ohne Fahrerlaubnis und macht sich strafbar.
  • Mautgebühren im Ausland: Für PKW reichen meist Vignetten aus, im Ausland benötigt man oft so genannte Go-Boxen oder Handyapps. Leider gibt es hier keine einheitliche Regelung. Jedes Land hat sein eigenes System. So kann es schnell passieren, dass man 3 verschiedene Geräte an der Winschutzscheibe kleben hat. Meist kann man die Geräte zwar nach der Reise wieder zurückgeben wenn man sie nicht mehr braucht und erhält eine Kaution zurück. Aber man muss sich für jedes Land informieren. Man muss sich irgendwo registrieren. Oft geht das nur in Landessprache oder englisch. Mühsam ist es allemal.
  • Die Mautgebühren sind höher als für PKW.
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen: außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h, Autobahnen 100 km/h. Im Ausland gelten andere Vorschriften. Also unbedingt immer beachten.
  • LKW-Überholverbot gilt auch für Womo über 3,5t
  • Verkehrsverbote für Kfz. über 3,5 t sind zu beachten.
  • Neben dem obligatorischen Verbandskasten und Warndreieick müssen eine Warnleuchte und Keile gegen Wegrollen mitgeführt werden.
  • TÜV/AU ab dem 7. Zulassungsjahr jährlich

Es gibt immer wieder die Fragen nach einem Sonntagsfahrverbot: Das Wohnmobil ist kein LKW zum Gütertransport sondern hat einen Sonderaufbau (Wohnmobil). Hier greift das Sonntagsfahrverbot nicht.
Im Gesetz heißt es sinngemäß: „Dient der Zweck der Fahrt weder einer geschäftsmäßigen noch einer entgeltlichen Güterbeförderung, dann dürfen Sie mit einem Wohnmobil an Sonn- und Feiertagen uneingeschränkt fahren.“

All diese Angaben sind natürlich ohne Gewähr.

Also behaltet die Gesetzeslagen im In- und Ausland immer im Auge.


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